Sind Sie geblitzt worden?

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Achtung: Sobald Sie „Post“ von der Polizei/Behörde erhalten, ist schnelles und umsichtiges Handeln gefragt, da nach 2 Wochen ab Zugang eines Bußgeldbescheides (meist gelber Brief) ein Einspruch in der Regel nicht mehr möglich ist. Nehmen Sie spätestens jetzt Kontakt mit uns auf.
Wir beraten und verteidigen Sie insbesondere bei:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rotlicht / Rotlichtverstoß
- Abwehr des Fahrverbotes
- Handy-Verstößen
- Abstandsunterschreitungen
- Vorwurf des Fahrens unter Alkohol-oder Drogeneinfluss
- Ruhe- und Lenkzeitverstöße
- Sonstige Vorwürfe/Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung