Sind Sie geblitzt worden?

Haben Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten? Auch hier gilt grundsätzlich: Kein Wort ohne Nachfrage beim Fachanwalt. Messungen und Vorwürfe sind oft falsch, nicht verwertbar/nachweisbar oder schon verjährt. Wir wissen, wo die möglichen Fehlerquellen liegen. Oft entscheiden wenige km/h über Punkte oder ein Fahrverbot.

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Sie sollten daher einen Tatvorwurf / Bußgeldbescheid nicht widerspruchslos bzw. ohne vorherige Rückfrage beim Fachanwalt akzeptieren. Es ist grundsätzlich nachteilig, sich spontan zu einem Vorwurf zu äußern. Sie sollten sich immer auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen und erst den Spezialisten fragen. Auch auf den ersten Blick „niedrige“ Bußgeldbescheide haben meistens Punkte im Fahrereignungsregister (vormals Verkehrszentralregister, „Flensburg“) zur Folge, die weitere Sanktionen/ein Fahrverbot nach sich ziehen und einen anstehenden Punkteabbau verhindern können.
Erst nach Einsicht in die Akte der Bußgeldstelle lässt sich feststellen, ob der Vorwurf gegen Sie überhaupt nachvollziehbar, begründet und nachweisbar ist.Rufen Sie uns an, damit wir klären können, ob eine Verteidigung erforderlich ist, welche möglichen Verteidigungsstrategien bestehen und welche Kosten entstehen können. Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung werden unsere Kosten in der Regel von dieser übernommen, wir kümmern uns auch um die Kostendeckungzusage.

Achtung: Sobald Sie „Post“ von der Polizei/Behörde erhalten, ist schnelles und umsichtiges Handeln gefragt, da nach 2 Wochen ab Zugang eines Bußgeldbescheides (meist gelber Brief) ein Einspruch in der Regel nicht mehr möglich ist. Nehmen Sie spätestens jetzt Kontakt mit uns auf.

Wir beraten und verteidigen Sie insbesondere bei:
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Rotlicht / Rotlichtverstoß
  • Abwehr des Fahrverbotes
  • Handy-Verstößen
  • Abstandsunterschreitungen
  • Vorwurf des Fahrens unter Alkohol-oder Drogeneinfluss
  • Ruhe- und Lenkzeitverstöße
  • Sonstige Vorwürfe/Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung