Will Ihre Versicherung nicht zahlen?

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Fachanwalt für Versicherungsrecht?

Auch das Versicherungsrecht ist eine hochkomplexe Rechtsmaterie, die nur dem Experten überlassen werden sollte. Nur wenige Anwälte kennen sich hier aus. Herr Rechtsanwalt Steingrube berät und vertritt seit über 10 Jahren auf diesem Gebiet und ist  seit 2011 auch „Fach­anwalt für Ver­sich­erungs­­recht“. Mit viel Erfahrung, Kompetenz und hohem Einsatz ver­treten wir bundes­weit nur Versicherungs­nehmer (Privatpersonen/­Firmen) gegen­über Versicherungen und setzen Versicherungsansprüche durch.
Wir vertreten hier niemals Ver­sicherungen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Versicherungsrecht:

  • Berufsunfähigkeits­versicherung/­BUZ

  • Unfall­versicherung
  • Hausrat­ver­sicherung

  • Wohn­gebäude­vers­icherung
  • Kaskoversicherung/­Fahrzeug­versicherung (Ein­bruch/­Dieb­stahl, Vandalismus, Wild­­unfall, Fahrzeug­­diebstahl…)

  • Reiseversicherung

  • Vollkasko/Teilkasko
  • Feuer-, Leitungs­wasser- und Sturm­versicherung
  • Private Kranken­versicherung (Krank­heits­kosten- und Kranken­tage­geld­versicherung)
  • Rechtsschutz­versicherung
  • Lebens- und Renten­versicherung.

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Häufig lehnen Versicherer Leistungsanträge zunächst einfach ab, werfen Obliegenheitsverletzungen vor oder ziehen die Verfahren und eine Zahlung unnötig in die Länge. Daher sollte auch hier so früh wie möglich der spezialisierte Fachanwalt kontaktiert werden. Bereits bei der Meldung des Versicherungsfalles und des Antrages auf Versicherungszahlung müssen eine Vielzahl von Fragen beantwortet werden. Dabei kommt es auf die Einzelheiten an. Damit Missverständnisse beim Leistungsantrag und Fehler vermieden werden, sollte bereits zuvor ein spezialisierter Fachanwalt gefragt werden.