Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen?

Insbesondere bei einer vorgeworfenen Verkehrsstraftat gilt: Kein Wort ohne Fachanwalt.

Bei Verkehrsstrafverfahren sind die möglichen Konsequenzen wesentlich schwerer als bei Bußgeldverfahren. Hier können u.a. folgende Strafen drohen: Geld-/Freiheitsstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis….

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Falls Ihnen die Polizei eine Straftat vorwirft, sollten Sie sich immer auf Ihr Aussageverweigerungsrecht berufen. Spontanäußerungen gegenüber der Polizei im ersten Gespräch sind fast immer nachteilig und der Beschuldigte redet sich häufig um „Kopf und Kragen“. Fragen Sie erst den Fachanwalt für Verkehrsrecht. Oft erweisen sich Tatvorwürfe nach Einsicht in die Ermittlungsakte als falsch, nicht verwertbar oder nachweisbar.

Wir beraten und verteidigen insbesondere bei:

  • Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort / Verkehrsunfallflucht / Fahrerflucht
  • Fahrlässige Körper­verletzung
  • Straßen­verkehrs­gefährdung / Gefährdung des Straßen­verkehrs
  • Nötigung
  • Beleidigung im Straßen­verkehr
  • Fahren unter Alkohol, Drogen- oder Medikamenteneinfluss
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßen­verkehr
  • Fahrlässige Tötung
  • Verstoß gegen das Pflicht­versicherungs­gesetz