Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen?
Insbesondere bei einer vorgeworfenen Verkehrsstraftat gilt: Kein Wort ohne Fachanwalt.
Bei Verkehrsstrafverfahren sind die möglichen Konsequenzen wesentlich schwerer als bei Bußgeldverfahren. Hier können u.a. folgende Strafen drohen: Geld-/Freiheitsstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis….

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Wir beraten und verteidigen insbesondere bei:
- Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort / Verkehrsunfallflucht / Fahrerflucht
- Fahrlässige Körperverletzung
- Straßenverkehrsgefährdung / Gefährdung des Straßenverkehrs
- Nötigung
- Beleidigung im Straßenverkehr
- Fahren unter Alkohol, Drogen- oder Medikamenteneinfluss
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Fahrlässige Tötung
- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz