Hatten Sie einen Unfall?
Wir kümmern uns für Sie um alle Ansprüche, führen sämtliche Korrespondenz, holen bei der Schadensregulierung das Maximale für Sie raus und sorgen für eine schnelle und vollständige Abwicklung des Schadens. Sie sparen zudem noch Zeit und Nerven. Dabei kostet Sie unsere Tätigkeit in der Regel nichts, da bei einem fremdverschuldeten Unfall die Anwaltskosten grundsätzlich von der gegnerischen Kfz-Versicherung übernommen werden.

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Wir setzen Ihre Ansprüche durch, wie z.B.:
- Reparaturkosten
Fiktive Abrechnung/Auszahlung der Reparaturkosten auf Gutachtenbasis
Kfz-Sachverständiger/Werkstattwahl. Sie dürfen selbst einen neutralen Gutachter beauftragen und den Schaden in der Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen
- Totalschaden / 130%-Grenze. Darf ich reparieren lassen?
- Wiederbeschaffungsaufwand
- Wiederbeschaffungswert / Restwert
- Neuwagenentschädigung
- Nutzungsausfall / Nutzungsentschädigung
- Mietwagenkosten
- Personenschaden
- Schmerzensgeld
- Sachverständigenkosten
- Wertminderung / merkantiler Minderwert
- Abschleppkosten / Standkosten
- Höherstufung Kaskoversicherung
- Finanzierungskosten/Kreditkosten
- Verzugszinsen
- Verdienstausfall/Erwerbsschaden/entgangener Gewinn
- Haushaltsführungsschaden
- Auslagenpauschale
- Abwehr von Ansprüchen